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AGB

Apartimo Unterhaching GmbH

LA Apartments GmbH

1      Abschluss des Vertrages

 

1.1    Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Apartment und sonstige Leistungen bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage nicht mehr möglich war, bereitgestellt werden.

 

2      An- und Abreise

 

2.1    Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung ist der Zimmer-/Appartementbezug nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich.

 

2.2     Die Zimmerrückgabe hat bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Wird das Appartement nicht bis zu diesem Zeitpunkt geräumt, so sind die LA serviced apartments berechtigt, 50 % des vollen Zimmer-preises für den Abreisetag zu berechnen. Bei einer Räumung nach 15.00 Uhr kann der volle Zimmerpreis berechnet werden.

 

3      Leistungen, Preise

 

3.1    Welche Leistungen/Preise vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Beschreibung des Hauses im Internet unter www.la-apartments.de und den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. Mangels konkreter Preisvereinbarung gelten die im Preisteil der Homepage www.la-apartments.de veröffentlichten Preise als Vertragsinhalt.

 

3.2     Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen MwSt., so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.

 

4      Zahlung

 

4.1    Der Apartmentpreis ist bei Anreise vor Bezug des Apartments bzw. jeweils zum 1. des Monats für den laufenden Monat in bar, Überweisung oder per Kreditkarte zu bezahlen. Zusatzleistungen wie Endreinigung, Garage etc. sind nicht im Apartmentpreis enthalten und werden gesondert berechnet.

 

4.2     Ein Zahlungsverzug berechtigt die LA serviced apartments zur Verweigerung von weiteren Leistungen aus dem etwa noch laufenden Vertrag, sowie zum Rücktritt von Verträgen über künftige Leistungen. Darüber hinaus sind die LA serviced apartments zur Berechnung des dabei entstandenen Schadens berechtigt.

 

4.3    Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen ist der Betriebsstandort

 

4.4    Eine Erstattung berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen durch den Mieter ist nicht möglich.

 

5 Stornobedingungen

 

5.1

Kurzzeitaufenthalte:

1-6 Nächte:                                                 kostenfrei bis 1 Tag vor Anreise

7-14 Nächte:                                                kostenfrei bis 7 Tage vor Anreise

ab 14 Nächte:                                               kostenfrei bis 14 Tage vor Anreise

Bei einer Stornierung nach Ablauf der jeweils oben genannten Frist werden 100 % des Gesamt-Logispreises in Rechnung gestellt.

5.2

Langzeitaufenthalte:

ab 30 Nächte:                                                     kostenfrei bis 14 Tage vor Anreise

5.3

Messen, Oktoberfest & Landshut Hochzeit

Bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise:    kostenlos

Bei einer Stornierung bis 4 Tage vor Anreise:         50 % des Gesamt-Logispreises

Bei einer Stornierung ab 4 Tage vor Anreise:         100 % des Gesamt-Logispreises

5.4    Gruppenbuchungen (ab 4 Apartment):

siehe 5.1 & 5.2

Der Gesamt-Logispreis ist zu verstehen als bestätigter Preis für den gesamten Zeitraum, den die LA serviced apartments das Apartment gehalten hat.

5.5    Die Kündigungsfrist für vorzeitige Abreise beträgt vier Wochen vor dem Abreisedatum.

 

5.6    Bei Nichtanreise haftet der Besteller.

 

6      Haftung

 

6.1    Der Mieter haftet für alle Schäden, die in den LA serviced apartments durch ihn selbst, seine Gäste oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen.

 

Dies gilt insbesondere auch für folgende Bereiche:

 

  • Für den Fall der Nichtbeachtung unserer Brandschutz-Richtlinien haften der Mieter, seine Gäste oder andere Personen in vollem Umfang für die Kosten, die durch das Auslösen eines Fehlalarms bei der Feuerwehr entstehen.

 

  • Bei Verlust der Apartmentkarte wird eine Gebühr von 30 Euro erhoben. Sollte der Mieter außerhalb der Bürozeiten einen Aufsperrservice benötigen, werden hierfür 100 Euro berechnet.

 

6.2     Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Mieter/Gast überlassenen Räume berechtigt die LA serviced apartments zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

 

Der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Appartementpreises bleibt in Höhe der Buchung bestehen.

 

6.3     Werden die LA serviced Apartments durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung ihrer Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch sind die LA serviced Apartments dem Auftraggeber verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.

 

6.4    Soweit die LA serviced Apartments für den Gast/Mieter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handeln sie im Namen und auf Rechnung des Gastes/Mieters; der Gast/ Mieter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt die LA serviced Apartments von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

 

6.5     Die LA serviced Apartments haften für:

 

  • die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung

 

  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

 

7      Gewährleistung

 

7.1    Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß und verkehrsüblich erbracht, so kann der Gast/Mieter Nachbesserung verlangen.

 

7.2    Der Gast/Mieter kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung), wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden. Der Gast/Mieter ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schaden gering zu halten. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Direktion mitzuteilen. Kommt der Gast/ Mieter diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

 

8      Besondere Hinweise

 

8.1    Tiere dürfen vom Mieter nicht mitgebracht werden.

 

8.2     Im Apartment ist nur Waschen von Kleinwäsche gestattet.

 

8.3     Der Gast/Mieter ist zur Gewährleistung der zuverlässigen Postzustellung gebeten, bei seiner Briefpost unbedingt seine Apartments-Nummer anzugeben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist ausgeschlossen.

 

8.4     Die LA serviced apartmens sind berechtigt, vom Gast/Mieter die Einstellung oder Verminderung von ungebührlichem Lärm zu fordern. Der Mieter/Gast ist verpflichtet, einer solchen Forderung durch das Personal der LA serviced apartments zu entsprechen. Es gilt die jeweilige Hausordnung.

 

8.5     Jede Verletzung der guten Sitten durch den Gast/Mieter berechtigt die LA serviced apartments zur sofortigen Vertragsauflösung unter Aufrechterhaltung ihrer vertraglichen Ansprüche für den Zeitraum ihrer Buchung. Darüberhinausgehende nachweislich entstandene Schäden sind den LA serviced apartments zu ersetzen.

 

8.6     Eine Vertragsauflösung ist weiter zulässig für den Fall einer langwierigen oder infektiösen Erkrankung des Mieters (Nachweis durch ärztliches Attest).

 

8.7    Auskünfte aller Art werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr.

 

8.8     Für Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) wird keine Haftung übernommen. Sie werden nur auf Anfrage zurückgesandt. Die LA serviced apartments verpflichten sich zur Aufbewahrung von 6 Monaten.

 

8.9     Für Geld und Wertsachen wird nicht gehaftet.

 

8.10   Bei Verlust/Beschädigung des Zimmerschlüssels berechnen wir 30 €.

 

8.11   Der Gast/Mieter erwirbt trotz Bestellung keinen Anspruch auf Bereitstellung konkreter und bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, ist der Betrieb verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.

 

8.12   Von den Gästen/Mietern mitgebrachte elektronische Geräte müssen den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen und dürfen unter Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflicht benutzt werden.

 

9      Allgemeines

 

9.1    Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Betriebsort vereinbart.

 

9.2     Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr entsprechende. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn diese vom jeweiligen LA serviced apartments schriftlich bestätigt worden sind.

 

Einstellbedingungen für Parkgaragen und Gebäudeparkplätze (AGBP)

1      Mietvertrag

 

1.1    Mit der Annahme des Parkscheines und/oder mit Einfahren in die Parkgarage oder auf den Gebäudeparkplatz (im Folgenden: „Parkbereich”) kommt zwischen dem Boardinghaus und dem Mieter ein Mietvertrag über die vom Mieter gewünschte Parkdauer innerhalb der Öffnungszeiten gemäß dieser Einstellbedingungen zustande.

 

1.2    Dabei sind weder Bewachung noch Verwahrung Gegenstand dieses Vertrages. Das Boardinghaus übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen!

 

2      Benutzungsbestimmungen

 

2.1    Der Mieter ist zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Insbesondere sind dabei die im Parkbereich angebrachten besonderen Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Anweisungen des Personals, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, ist stets unverzüglich Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend.

 

2.2    Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden, jedoch nicht auf den Stellplätzen, die durch Hinweisschilder für Dauernutzer reserviert sind. Das Boardinghaus ist berechtigt, fehlerhaft abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Mieters umzusetzen oder umsetzen zu lassen. Hierfür kann das Boardinghaus eine Pauschale berechnen; der Mieter kann in diesem Fall nachweisen, dass die Kosten nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind.

 

2.3    Das Boardinghaus ist ebenfalls berechtigt, das Fahrzeug des Mieters bei Gefahr im Verzug aus dem Parkbereich zu entfernen.

 

2.4    Jedem Mieter wird empfohlen, sein Fahrzeug nach Verlassen stets sorgfältig zu verschließen sowie keine Wertgegenstände zurückzulassen.

 

3      Sicherheits- und Ordnungsvorschriften

 

3.1    Im Parkbereich darf nur im Schritttempo gefahren werden.

 

3.2     Im Parkbereich sind nicht gestattet:

 

  • das Rauchen und die Verwendung von Feuer,

  • die Lagerung von Betriebsstoffen, Betriebsstoffbehältern und feuergefährlichen Gegenständen,

  • das unnötige Laufenlassen von Motoren,

  • das Abstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Vergaser,

  • das Betanken, das Reparieren, das Waschen, die Innenreinigung von Fahrzeugen,

  • das Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoffen oder Ölen,

  • das Verteilen von Werbematerial.

3.3    Der Aufenthalt im Parkbereich ist nur zum Zwecke des Einstellens, Be- und Entladens sowie des Abholens von Fahrzeugen gestattet.

3.4    Der Mieter hat von ihm verursachte Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.

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